In dieser ungarischen Rs (FN 1) soll der EuGH Fragen iZm dem Recht auf Vorsteuerabzug und Steuerbetrug beantworten. Es soll ua geklärt werden, ob das Recht auf Vorsteuerabzug versagt werden kann, wenn die Form des Rechtsverhältnisses (Werkvertrag) zwischen den Parteien mit dem Recht auf Vorsteuerabzug einhergeht und dieses Verhalten nach Ansicht der Steuerbehörde auf eine Steuerhinterziehung abzielt, da die Werklieferungstätigkeit auch durch eine Maklertätigkeit durchgeführt werden könnte, bei der jedoch kein Vorsteuerabzug zustehen würde.

