Der EuGH hat am 30. 4. 2020 (FN 1) zu Fragen eines italienischen Gerichts über die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen entschieden. Die natürlichen Personen HB und IC sind italienische Staatsangehörige und beziehen als ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Diensts in Italien eine Pension vom italienischen Staat.
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