In dieser Rs stellte sich die Frage nach der nachträglichen Änderung des gewählten Pro-rata-Satzes. Dies vor dem Hintergrund, dass 2015/2016 erkannt wurde, dass die von CTT bewirkten Postzahlungsdienste bereits seit 2013 steuerpflichtig sind, die Umsatzsteuer CTT nachträglich im Jahr 2016 entrichtet wurde und von CTT
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