Der EuGH hat in seinem Urteil vom 2. 4. 2020 (FN 1) entschieden, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/96/EU ) nicht auf Gesellschaften aus Gibraltar anwendbar ist. Im Fall von Dividenden an Muttergesellschaften in Gibraltar sind EU-Mitgliedstaaten (im vorliegenden Urteil Bulgarien) daher nicht verpflichtet, aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) eine Quellensteuerentlastung vorzusehen.

