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Steuerbefreiung für Universaldienstleistungen EU Tax Update - Oktober 2019 bis Dezember 2019

EU Tax UpdateAufsatzMartin Lehner, Jutta Niedermair, Stephanie Gadermayrtaxlex-EU 2020/6taxlex-EU 2020, 63 Heft 2 v. 14.2.2020

Der EuGH hielt in seinem Urteil vom 16. 10. 2019 (FN 1) fest, dass Unternehmer (Anbieter von Briefzustelldienstleistungen), welche die förmliche Zustellung von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchführen, als "Universaldiensteanbieter" zu qualifizieren sind und folglich auf ihre Leistungen die Steuerbefreiung gem Art 132 Abs 1 lit a RL 2006/112/EG für von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachte Dienstleistungen Anwendung findet.

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