Im belgischen Steuerrecht ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Abzug für die Kosten iZm der Finanzierung mittels Eigenkapital (Risikokapital) vorgesehen. Bereits am 4. 7. 2013 hatte der EuGH im Urteil C-350/11 festgehalten, dass die bis 2013 geltende Regelung über den Abzug für Risikokapital der Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV) entgegensteht, weil der Nettowert der Aktiva einer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Betriebsstätte nicht berücksichtigt wurde.

