Am 27. 11. 2019 hat die Kommission beschlossen, Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme zuzustellen und es aufzufordern, die Zinsschranke nach Maßgabe der ATAD (RL 2016/1164 ) in nationales Recht umzusetzen.
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Am 27. 11. 2019 hat die Kommission beschlossen, Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme zuzustellen und es aufzufordern, die Zinsschranke nach Maßgabe der ATAD (RL 2016/1164 ) in nationales Recht umzusetzen.
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