Der EuGH hat in seinem Beschluss vom 7. 10. 2019 (FN 1) entschieden, dass von Dritten durchgeführte Surf- und Segelkurse, welche zwar für schulische Einrichtungen oder für Universitäten durchgeführt werden, zum Sportprogramm bzw zur Ausbildung gehören und in die Noten eingehen können, nicht unter die Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht iSd Art 132 Abs 1 lit i und j RL 2006/112/EG fallen.

