Belgien hat Art 4 EU-Mutter-Tochter-RL (im Verfahren RL 90/435 ; aktuell RL 2011/96/EU ) derart umgesetzt, dass Dividenden von qualifizierten Beteiligungen von der Besteuerung befreit sind, indem 95 % der Dividenden von den Einkünften abgezogen werden.
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