Der EuGH soll in dieser spanischen Rs (FN 1) ua die Frage klären, ob Art 168 RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen ist, dass der Abzug der bezahlten Vorsteuern im Rahmen eines Reverse-Charge-Verfahrens dann nicht zusteht, wenn Unternehmer den Nachweis des Umsatzes (Erwerb von Gegenständen) in der Weise ausstellen, dass diese einen fiktiven Lieferer aufnehmen.
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