In dieser deutschen Rs (FN 1) soll die Frage beantwortet werden, ob sich bei einer einmaligen und daher nicht zeitraumbezogenen Dienstleistung der Anlass zu aufeinanderfolgenden Abrechnungen oder Zahlungen iSv Art 64 Abs 1 RL 2006/112/EG bereits aus der Vereinbarung einer Ratenzahlung ergibt.
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