Die Kommission hat am 25. 7. 2019 beschlossen, Österreich schriftlich aufzufordern, die sog Zinsschranke gem Art 4 ATAD (RL 2016/1164 ) in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung der Zinsschranke ist bisher nicht erfolgt, weil Österreich bisher offenbar davon ausgeht, dass die bestehenden österreichischen Zinsabzugsverbote gleichwertig sind und Art 4 ATAD daher bis 1.

