Der EuGH hat sich mit Urteil v 2. 5. 2019 (FN 1) zur Kompetenzabgrenzung zwischen nationalen Gerichten und der Kommission geäußert. Ein niederländisches Gericht kann der deutschen Antragstellerin aufgrund einer Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit die niederländische Dividendensteuer-Rückerstattung nicht zugestehen, falls die betreffende Regelung über die Erstattung der Dividendensteuer eine Beihilferegelung darstellt.

