Der EuGH hat in dieser Rs vom 27. 6. 2019 (FN 1) entschieden, dass die Steuerbefreiung nicht nur auf Angehörige eines des Rechts wegen reglementierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufs angewendet werden kann.
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Der EuGH hat in dieser Rs vom 27. 6. 2019 (FN 1) entschieden, dass die Steuerbefreiung nicht nur auf Angehörige eines des Rechts wegen reglementierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufs angewendet werden kann.
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