Ein polnisches Gericht hat dem EuGH die Frage (FN 1) vorgelegt, ob aus dem bloßen Umstand, dass eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Europäischen Union eine abhängige Gesellschaft in Polen besitzt, eine feste Niederlassung in Polen iSd Art 11 Abs 1 DFVO 282/2011 hergeleitet werden kann.
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