Dem EuGH wurde von einem portugiesischen Gericht die Frage vorgelegt, ob die Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen und sonstigen finanziellen Aufwendungen bei der übernehmenden Tochtergesellschaft iRe umgekehrten Fusion gegen die Grundsätze und Ziele sowie gegen Art 4 der RL 2009/133/EG (Fusionsbesteuerungsrichtlinie) verstößt.
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