In dieser Rs v 14. 2. 2019 (FN 1) hat der EuGH geurteilt, dass eine nationale Bestimmung dem Unionsrecht nicht entgegensteht, bei welcher die Berichtigung fehlerhafter Rechnungen iZm der Mehrwertsteuererstattung (Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG ) zeitlich begrenzt ist.
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