Mit Urteil v 22. 11. 2018, (FN 1) C-625/17, antwortet der EuGH auf eine Frage zur Vorabentscheidung des VwGH zur österr Stabilitätsabgabe nach dem StabAbgG in der im Jahr 2014 geltenden Fassung.
Schlagwörter:
Urteile und Beschlüsse des EuGH.
Mit Urteil v 22. 11. 2018, (FN 1) C-625/17, antwortet der EuGH auf eine Frage zur Vorabentscheidung des VwGH zur österr Stabilitätsabgabe nach dem StabAbgG in der im Jahr 2014 geltenden Fassung.
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Urteile und Beschlüsse des EuGH.
