Die Europäische Kommission teilte am 7. 12. 2018 zur Zinsschranke gem Art 4 ATAD (FN 1) mit, dass die Mitgliedstaaten Griechenland, Frankreich, Slowakei, Slowenien und Spanien über gleichermaßen wirksame Maßnahmen verfügen und diese Maßnahmen iSd Art 11 Abs 6 ATAD anstatt der Zinsschranke bis spätestens 1.
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