In dieser irischen Rechtssache v 17. 10. 2018 (FN 1) hält der EuGH fest, dass einer Gesellschaft, welche beabsichtigt, die gesamten Anteile einer Gesellschaft zu erwerben, um eine wirtschaftliche Tätigkeit (Geschäftsführungsleistungen) dieser gegenüber auszuüben, das Recht auf Vorsteuerabzug für die Beratungsleistungen im Rahmen des Übernahmeangebots zusteht.
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