Entsprechend der Rsp des EuGH stellt eine Aktienveräußerung dann einen steuerbaren Umsatz dar, wenn die Veräußerung erfolgt, um den daraus erzielten Erlös direkt für die steuerbare wirtschaftliche Tätigkeit der Muttergesellschaft oder die wirtschaftliche Tätigkeit der Gruppe, deren Muttergesellschaft sie ist, zu verwenden.
Schlagwörter:

