In dieser deutschen Rs (FN 1) wird der EuGH gefragt, ob Art 8 Abs 2 RL 2008/9/EG dahingehend auszulegen ist, dass die Angabe einer Referenznummer einer Rechnung genügt, die als zusätzliches Ordnungskriterium neben der Rechnungsnummer auf einem Rechnungsbeleg ausgewiesen ist.
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