Der EuGH wird von einem polnischen Gericht in dieser Rs (FN 1) ua gefragt, ob Art 90 Abs 2 RL 2006/112/EG unter Berücksichtigung der steuerlichen Neutralität und Verhältnismäßigkeit erlaubt, dass die Möglichkeit der Minderung der Steuerbemessungsgrundlage bei teilweiser oder vollständiger Nichtzahlung durch das nationale Recht eingeschränkt wird, weil Schuldner oder Gläubiger einen bestimmten steuerlichen Status haben.

