Dem EuGH wurde von einem luxemburgischen Gericht ua die Frage gestellt, ob für die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens im Rahmen der EU-AmtshilfeRL die Eigenschaft als Anteilseigner und wirtschaftlich Begünstigter einer juristischen Person ausreichend ist, ohne dass die Betroffenen zuvor von der ersuchenden Behörde individuell namentlich identifiziert werden.
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