Die französische Regards Photographiques SARL hat bei Lieferungen von Hochzeits- und Portraitfotos den ermäßigten Mehrwertsteuersatz verwendet. Die französische Steuerverwaltung versagte dies mit der Begründung, dass die Fotos keine Originalität aufwiesen und in ihnen keine schöpferische Absicht zum Ausdruck komme, so dass sie nicht als von einem Künstler aufgenommene Fotografien anzusehen seien.

