Der Beitrag beleuchtet die umgründungssteuerliche Behandlung von Einlagen in Kapitalanteile im Rückwirkungszeitraum von Einbringungen oder Abspaltungen. Er kommt zum Ergebnis, dass die Einlagen bereits der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen sind aufgrund der umgründungssteuerlichen Rückwirkungsfiktion. In Teil 1 wurden die Auswirkungen der Rückwirkungsfiktion auf Einlagen im Rückwirkungszeitraum beleuchtet. In diesem Teil 2 werden die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung zur Rückwirkungsfiktion nach § 16 Abs 5 und die Folgen des Unterbleibens von Verrechnungsforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. (FN )

