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Wechselkennzeichen: Nur der Durchschnittswert der Anschaffungspreise ist für Berechnung des SB anzusetzen

Lohnsteuer & SozialversicherungBeitragAufsatzStefan Steigertaxlex 2026/23taxlex 2026, 93 Heft 3 v. 24.3.2026

In der betrieblichen (aber auch privaten) Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere Kfz alternierend mit Wechselkennzeichen betrieben werden. Der Vorteil liegt hier einerseits in der Ersparnis der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch in der Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung fällt im Regelfall mehrfach an. Ob man sich mit einem Wechselkennzeichen auch den Sachbezug "teilen" kann, hat sich das BFG in RV/7102287/2024 vom 5. 2. 2025 angesehen. (FN )

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