Nicht jede Bildungsmaßnahme ist steuerwirksam. Fortbildungsmaßnahmen sind steuerlich relevant, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Ausbildungskosten sind abzugsfähig, wenn diese durch eine neue konkrete Einkunftsquelle veranlasst sind. Gleiches gilt für Umschulungskosten.
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