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Einkünfte aus Kryptowährungen in der österreichischen Rechtsprechung Von der Unsicherheit zur gesetzlichen Neuregelung

ErtragsteuernBeitragAufsatzFlorian Fürnwegertaxlex 2025/84taxlex 2025, 385 - 387 Heft 12 v. 16.12.2025

Obwohl die Ökosoziale Steuerreform bereits 2022 eingeführt wurde, bringt sie immer noch neue Erkenntnisse zu Tage. Der kalten Progression wurde der Kampf angesagt, der Gewinnfreibetrag erhöht, die Körperschaftsteuer gesenkt und viele andere Änderungen eingeführt. Darunter auch die Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen. Durch die zeitliche Periodenverschiebung zwischen einem steuerrelevanten Veranlagungsjahr und einer BFG-Entscheidung sind wir erst jetzt mit den ersten Erkenntnissen und Beschlüssen konfrontiert, die kurz vor der Reform ihre Wurzeljahre haben. So auch die unten angeführten Erkenntnisse aus den Jahren 2023 bis 2025. Dieser Artikel erörtert die Rsp der "alten" Rechtslage, somit vor Einführung des ÖkoStRefG 2022 (FN ), um eventuelle Schlüsse hinsichtlich zukünftiger Entscheidungen ziehen zu können oder zumindest Diskussionsfragen aufzuwerfen, die auch mit heutigem Wissensstand nicht eindeutig beantwortbar sind.

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