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Besonderer Steuersatz auch für GmbH-Optionen?

ErtragsteuernBeitragAufsatzJohann Mlcoch, Günther Schaunigtaxlex 2025/85taxlex 2025, 388 - 393 Heft 12 v. 16.12.2025

Der Sondersteuersatz von 27,5 % ist für ausgeschlossen (§ 27a Abs 1 Z 2 iVm Abs 2 Z 7 EStG). Laut den Gesetzesmaterialien erfolgt diese Differenzierung (FN ) Das Steuerrecht knüpft damit an auf Aktien zugeschnittenes Wertpapierrecht und letztlich an die Depotfähigkeit der Derivate an. Auch die Finanzverwaltung folgt dieser Unterscheidung. (FN ) Die Veräußerung einer Option auf den Erwerb von GmbH-Anteilen wäre danach nicht sondersteuersatzfähig und unterläge dem progressiven Tarif (§ 33 EStG). Ein solches Ergebnis ist aber systemwidrig und steht im Konflikt mit dem Gleichheitssatz.

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