Einer Privatstiftung steht grundsätzlich frei, und es ist auch durchaus üblich, dass sie ihr Vermögen in den Erwerb von Grundstücken zum Zweck der Vermietung investiert. Auch stellt die Tatsache, dass auf erworbenen Grundstücken ein Einfamilienhaus errichtet, saniert oder adaptiert wird, um es anschließend dauerhaft gegen Entgelt zu vermieten, eine durchaus übliche Vorgehensweise dar. Eine Vermietung der Immobilie an den Stifter oder andere Begünstigte zu Wohnzwecken muss jedoch für ihre steuerliche Anerkennung einem Fremdvergleich standhalten. Die steuerliche Behandlung solcher Immobilien ist ein "Dauerbrenner" in der Literatur und ein "Dauerstreitthema" im Prüfungsverfahren. Der gegenständliche Beitrag zeigt einen Auszug aus einem Sachverhalt sowie einen möglichen Lösungsansatz. Die steuerlichen Konsequenzen der Konstellationsmöglichkeiten werden anhand gängiger VwGH-Rsp beleuchtet.

