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Akteneinsicht ohne abgabenrechtliches oder finanzstrafrechtliches Interesse? Die Entscheidung des BFG vom 12. 12. 2024, RV/3300003/2024

FinanzstrafrechtBeitragAufsatzElisabeth Köcktaxlex 2025/80taxlex 2025, 371 - 372 Heft 11 v. 20.11.2025

Nach Auffassung des BFG ist entgegen dem Wortlaut des § 79 Abs 1 FinStrG ein besonderes finanzstrafrechtliches oder abgabenrechtliches Interesse für die Gewährung der Akteneinsicht nicht erforderlich, da die entsprechende höchstrichterliche Rsp zu § 90 BAO (VwGH 29. 5. 2018, Ro 2017/15/0021) auf das Finanzstrafverfahren übertragbar sei. Dieser Rechtssatz wird einer kritischen Würdigung unterzogen.

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