Die Beurteilung der Unternehmereigenschaft einer Holding in der Umsatzsteuer als notwendige Vorfrage für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist seit jeher Dreh- und Angelpunkt zahlreicher Diskussionen. Gerade die Rsp des EuGH zu den Grenzen der wirtschaftlichen Tätigkeit hat die Diskussion um die Vorsteuerabzugsberechtigung von Holdings befeuert. Zwar hat der EuGH nunmehr eine Linie des Möglichen vorgezeichnet. Doch verbleibt hinsichtlich der Frage nach der Methodik der Vorsteueraufteilung - also der Frage, in welchem Ausmaß der Vorsteuerabzug zusteht, wenn sowohl nicht-wirtschaftliche als auch wirtschaftliche Tätigkeiten durch einen Unternehmer erbracht werden und wie dieser zu berechnen ist - ein maßgeblicher Spielraum bei den Mitgliedstaaten. Dieser Beitrag widmet sich eben diesem Mosaik an Methoden zur Vorsteueraufteilung bei der Ausführung nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten und gibt einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie praktischen Handlungsfelder. Als Veranschaulichungsbeispiel wird die Tätigkeit einer gemischten Holding herangezogen.

