Holdinggesellschaften sind im Umsatzsteuerrecht insofern besonders, als sie vielfach sowohl wirtschaftlich als auch nicht wirtschaftlich handeln. Dass gerade der nicht-wirtschaftliche Bereich Probleme aufweist - allem voran, weil er sich selbst nicht aus der MwStSyst-RL beschreiben lässt -, zeigen die vielen EuGH-Urteile. Nur durch sie lässt sich dieser Bereich erklären und seine Konsequenzen aufzeigen. Sind Holdinggesellschaften dann auch wirtschaftlich tätig, stellen sich besondere Abgrenzungsfragen mit Blick auf das Recht auf Vorsteuerabzug. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die auf der Umsatzsteuertagung 2025 behandelten Themen. Vertiefende Ausführungen folgen in den Einzelbeiträgen der Referent:innen. (FN )

