Das Amt für Betrugsbekämpfung geht davon aus, dass aufgrund von Abgabenhinterziehung durch Scheinunternehmen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Ausmaß entgehen. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I (in der Folge "BBKG 2024") verfolgt daher im Wesentlichen das Ziel, die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Schein- und Deckungsrechnungen zu verschärfen sowie durch eine Ergänzung des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei die Effizienz in der Strafverfolgung zu steigern. Darüber hinaus finden sich im BBKG 2024 weitere Anpassungen, die insgesamt das Finanzstrafverfahren beschleunigen sollen. (FN )

