Im Ministerrat vom 4. 7. 2024 hat die Bundesregierung eine neue Regelung für den Sachbezug für Dienstwohnungen beschlossen. Danach soll die steuerfreie Grenze gem § 2 Abs 7a Z 1 SachbezugswerteVO für arbeitsplatznahe Wohnungen von 30m auf 35m steigen und bei Zurverfügungstellung der Wohnung an mehrere Personen soll es zur Aliquotierung kommen. Der Beitrag setzt sich - bereits vor dem offiziellen Gesetzestext - mit der Thematik der Aliquotierung auseinander.

