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Neuregelung des Sachbezugs bei Dienstwohnungen

ErtragsteuernBeitragAufsatzDaniel Varrotaxlex 2024/62taxlex 2024, 238 - 239 Heft 7 und 8 v. 8.8.2024

Im Ministerrat vom 4. 7. 2024 hat die Bundesregierung eine neue Regelung für den Sachbezug für Dienstwohnungen beschlossen. Danach soll die steuerfreie Grenze gem § 2 Abs 7a Z 1 SachbezugswerteVO für arbeitsplatznahe Wohnungen von 30m auf 35m steigen und bei Zurverfügungstellung der Wohnung an mehrere Personen soll es zur Aliquotierung kommen. Der Beitrag setzt sich - bereits vor dem offiziellen Gesetzestext - mit der Thematik der Aliquotierung auseinander.

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