Der Beitrag befasst sich mit verfahrensrechtlichen Fragen rund um die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA). In diesem Zusammenhang ist zunächst Folgendes wesentlich: Die Erhebung der NoVA und deren Vergütung wurden vom Gesetzgeber als eigenständige und grundlegend unterschiedliche Verfahren ausgestaltet. Die NoVA ist hinsichtlich der Erhebung als Selbstbemessungsabgabe konzipiert, während die Vergütung der NoVA in einem Antragsverfahren zu erfolgen hat. Werden die jeweiligen Bestimmungen der BAO eingehalten, so bestehen grundsätzlich keine verfahrensrechtlichen Besonderheiten. Fragen des Verfahrensrechts stellen sich jedoch dann, wenn hiervon abgewichen wird. In diesem Beitrag wird diskutiert, wie sich dies auf die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Vergütung von NoVA auswirken kann.

