Der Umsatzsteuer-Wartungserlass 2023 sieht vor, dass der Beförderungs- oder Versendungsnachweis iSd §§ 2 bis 4 V BGBl 1996/401 auch elektronisch erbracht werden kann. Die Änderung der betreffenden Rz 4006 UStR soll zugleich Anlass für eine kritische Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen des Beförderungs- oder Versendungsnachweises sein.

