Das Umsatzsteuerrecht scheint Unternehmer vom Spenden von noch genussfähigen Lebensmitteln abzuhalten, da das Spenden im Gegensatz zum Vernichten umsatzsteuerlich belastet ist. Ab 1. 1. 2025 soll sich das ändern. Lebensmittelspenden an gemeinnützige Einrichtungen sollen echt steuerbefreit werden, wenn die gespendeten Lebensmittel für mildtätige Zwecke verwendet werden. Der Beitrag zeigt, dass die Neuregelung von Lebensmittelspenden mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und dem europäischen Beihilfeverbot in Einklang steht.

