Der nächste Schritt der Gemeinnützigkeitsreform bringt wesentliche Neuerungen für Sportvereine in Österreich: Ab 2024 können Spenden an gemeinnützige Sportvereine steuerlich abgesetzt werden. Diese Änderungen sind im GemeinnützigkeitsreformG 2023, welches am 1. 1. 2024 in Kraft getreten ist, verankert. Sie vereinfachen die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen und erhöhen die Attraktivität österreichischer Sportvereine als Spendenziel. Sie bieten eine hervorragende Möglichkeit für all jene, die den heimischen Sport fördern möchten, indem sie in die Entwicklung von Sportvereinen investieren. (FN )

