Das Dreiecksgeschäft (Art 25 UStG) als Vereinfachung für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte ist seit der Entscheidung des EuGH in der Rs (C-247/21, ECLI:EU:C:2022:966) noch mehr in den Fokus der Umsatzsteuer-Praxis gerückt. Als Folge der Aussagen des EuGH, nach denen eine rückwirkende Anwendbarkeit der Vereinfachung bei nicht ordnungsgemäß ausgestellter Rechnung ohne Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ausscheidet, ergeben sich viele praktische Fragestellungen, von denen in Fällen missglückter Dreiecksgeschäfte insb die mögliche Ex-nunc-Anwendbarkeit der Vereinfachung sowie die damit einhergehenden Folgen wesentliche Bedeutung gewinnen. Das BFG bejaht nun in einer aktuellen Entscheidung (7. 12. 2023, RV/6101039/2015, Amtsrevision wurde bereits eingebracht) die potenzielle Ex-nunc-Anwendbarkeit der Vereinfachung im Falle der nachträglichen Ausstellung einer korrekten Rechnung iSd Art 25 UStG.

