Im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen kommt es regelmäßig vor, dass die Prüforgane bei Fragen zur Umqualifizierung sich lediglich mit der Frage der Lohnsteuer auseinandersetzen und daraus die Pflichtversicherung als echter Dienstnehmer nach dem ASVG ableiten. Der VwGH hat sich so einen Fall angesehen und hat dies sehr kritisch betrachtet (VwGH 14. 4. 2023, Ra 2020/08/0099).
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