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AbgÄG 2024: die neue Vorschrift des § 27a BAO Vollziehung und Haftung bei doppelansässigen Körperschaften

VerfahrensrechtBeitragAufsatzThomas Bieber, Johannes Reitertaxlex 2024/86taxlex 2024, 359 - 364 Heft 11 v. 15.11.2024

Mit dem AbgÄG 2024 wurde § 27a BAO neu eingeführt. Wesentliche Inhalte der Bestimmung sind die Festlegung von ausländischen Rechtsgebilden als Bescheid- und Zustelladressaten, die sinngemäße Anwendung der für juristische Personen geltenden Abgabenvorschriften sowie die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschafter von Drittstaatsgesellschaften mit österreichischem Ort der Geschäftsleitung. Der Beitrag versucht eine Einordung und systematische Aufarbeitung des § 27a BAO.

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