In der Beratungspraxis bekommt der Autor immer wieder die Frage, ob es sinnvoll ist, die Alterspension bei Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit aufzuschieben. Dieser Artikel gibt Entscheidungshilfen betreffend Beantragung bzw Nichtbeantragung der Alterspension bei Weiterarbeit nach Erreichen des Alterspensionsalters. Darüber hinaus bietet er einen kurzen Überblick über die "Begünstigungen" betreffend Beschäftigung von "Älteren" Dienstnehmern.

