Bestimmte Verkürzungspraktiken, wie etwa Schwarzumsätze oder Schwarzlohnzahlungen, können im Finanzstrafverfahren dazu führen, dass eine Vielzahl an Personen auf der Anklagebank sitzt. Denn nicht nur der unmittelbare Täter (im Regelfall der Abgabe- oder Abfuhrpflichtige), sondern jeder an einem Finanzvergehen Beteiligte kann sich strafbar machen. Neben den damit verbundenen Belastungen für die Beschuldigten ist zu bedenken, dass sich auch der Ermittlungsaufwand auf Ebene der Behörden sowie die Verfahrensdauer wesentlich erhöhen können. Vor diesem Hintergrund sollen im gegenständlichen Beitrag Ausgangspunkte von "Massenverfahren" geschildert und sowohl bereits bestehende als auch für die Zukunft wünschenswerte Wege aufgezeigt werden, derartige Verfahren möglichst effizient abzuschließen. (FN )

