Im Kontext der Rs (C-694/20) hatte sich der EuGH erstmals mit der Vereinbarkeit unionaler Sekundärrechtsakte des Europäischen Ertragsteuerrechts mit den Vorgaben der EU-Grundrechtecharta zu befassen. Es handelt sich außerdem um die erste Entscheidung des EuGH zur sogenannten DAC 6. Dieses Urteil kann sich mitunter über deren Anwendungsbereich hinaus als richtunggebend erweisen.
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