vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wenn der deutsche Betriebsprüfer zweimal klingelt! DAC7 bringt die "gemeinsame Prüfung" in der EU

Internationales SteuerrechtBeitragAufsatzRoland Machotaxlex 2023/12taxlex 2023, 61 - 64 Heft 2 v. 16.2.2023

Die EU verfolgt nicht nur konsequent den Weg zu mehr Steuertransparenz, sie stärkt auch die internationale Kooperation der Steuerbehörden. DAC7 sieht neben der vieldiskutierten Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen (innerstaatliche Umsetzung durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz - DPMG) (FN ) auch Änderungen und Erweiterungen im EU-AHG, welche bisher weitgehend unbeachtet blieben, jedoch einiges an Diskussionsstoff bringen könnten. Mit den Regelungen zur gemeinsamen Prüfung in § 12a und § 12b EU-AHG (neben anderen Präzisierungen zur gleichzeitigen Prüfung) wurde die RL EU 2021/514 (DAC7-RL) durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 in nationales Recht umgesetzt, um die internationale Zusammenarbeit bei Betriebsprüfungen zu fördern und zu stärken. Neben der Prüferentsendung (§ 10 [in das Inland] und § 11 [in das Ausland] EU-AHG) und der schon bisher bekannten gleichzeitigen Prüfung (bekannt als MLC - Multilateral Control) iSd § 12 EU-AHG besteht somit seit dem 1. 1. 2023 (FN ) auch die Möglichkeit der (gemeinsamen) Prüfung durch Prüfer in anderen EU-Mitgliedstaaten. (FN )

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!