Der EuGH beschäftigte sich zuletzt in den Rs und mit den Voraussetzungen, die das Umsatzsteuerrecht an die Eigenschaft als Unternehmer legt. Konkret ging es um die Frage, ob Körperschaften des öffentlichen Rechts, die permanent unterpreisige Leistungen erbringen, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und Unternehmer sind. Im Wege eines Fremdvergleichs mit branchentypischen Unternehmern verneinte der Gerichtshof ihre Unternehmereigenschaft und zog so den Kreis der Unternehmer enger. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Non-Profit-Organisationen, die vielfach aus gemeinwohlorientierten Gründen unterhalb des Marktüblichen leisten, überhaupt Unternehmer sein können. Im Folgenden sollen die Folgen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung mit Blick auf die Finanzierungsstruktur von Non-Profit-Einrichtungen beleuchtet werden.

