Die Mehrwertsteuergruppe wird immer wieder als ein Gestaltungsinstrument des Umsatzsteuerrechts verstanden, da sie ihren nicht vollends vorsteuerabzugsberechtigten Mitgliedern mit Blick auf die Mehrwertsteuerbelastung Vorteile bringen soll. Bei diesen Vorteilen handelt es sich aber um keine systemwidrige mehrwertsteuerliche Nichtbelastung. Vielmehr wird dem Neutralitätsgebot entsprochen. Für eine Mehrwertsteuerbelastung iS der Zielsetzung des Europäischen Mehrwertsteuerrechts muss im Rahmen der Zuordnung von Eingangsleistungen und etwaigen Korrekturen präzise vorgegangen werden, wenn Gruppenmitglieder aufgrund ihrer unecht steuerbefreiten oder nichtwirtschaftlichen Tätigkeit nicht zum (vollen) Vorsteuerabzug berechtigt sind.

