Das Ökosoziale SteuerreformG 2022, sieht eine grundlegende Reform der Einkünfte aus "Kryptoassets" vor. Einkünfte aus "Kryptoassets" sollen in das System der Einkünfte aus Kapitalvermögen eingebunden werden und - unabhängig von einer Behaltefrist - dem Sondersteuersatzregime (27,5 %) unterliegen. Ab 2024 soll es zudem einen verpflichtenden KESt-Abzug geben.
Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.